VERTRAG für Bandraum und Musikanlagennutzung
- Der Musiker nutzt den Raum und die Anlagen mit Sorgfalt. Sollte etwas kaputt gehen meldet der Musiker dies dem Betreiber der Anlagen per Email oder Telefon. Verschleissteile wie Schlagzeugfelle oder Röhren in den Amps werden vom Betreiber kostenlos ersetzt.
- Der Musiker haftet nur im Falle von Vandalismus (absichtliche Beschädigung der Anlagen).
- Es besteht ein Rauch und Drogenverbot in allen Räumlichkeiten. Es dürfen keine Parties veranstaltet werden.
- Der Schallpegel soll möglichst niedrig gehalten werden, so dass beim Musizieren kein Ohrenschutz verwendet werden muss.
- Zwischen 12:00 und 13:00 darf nicht musiziert werden.
- Sollte der Schlüssel während der Nutzung der Räume verloren gehen, haftet der Musiker mit max. 300.- CHF, da Schlüssel und Schloss ersetzt werden müssten.
- Der Musiker muss vor der Nutzung den Raum im Reservations-Kalender eintragen.
- Mindestlaufzeit für eine Membership ist 3 Monate mit einem gegenseitigen Kündigungsschutz von 2 Monaten.
- Gerichtsstand ist Zürich.
Mit der monatlichen Zahlung und der ersten Raumreservation, bestätigt der Musiker und/oder Band diese Bedingungen gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben.